Muss ich den Verkauf von Schmuck melden?

Es kann vorkommen, dass Sie in Ihrem Schmuckkästchen Schmuckstücke haben, die Sie nicht mehr tragen. Sie stammt vielleicht aus einem Familienerbstück, aber Sie benutzen sie nur selten. Es ist möglich, ihm ein zweites Leben zu geben, indem man es verkauft. Bevor Sie diesen Schritt tun, sollten Sie sich über die Steuern beim Verkauf von Schmuck informieren.

Steuererklärung für Schmuck

Egal, ob es sich um Schmuck oder Edelmetalle handelt, sie alle unterliegen einer Pauschalsteuer namens TFOP (Taxe forfaitaire sur les objets précieux). Diese beläuft sich auf 11,5 % (einschließlich 0,5 % für den Beitrag zur Tilgung der Sozialschuld) des Verkaufspreises. Beachten Sie, dass Sie von der TFOP befreit werden können, wenn der Preis nicht mehr als 5.000 € beträgt. Was die Erklärung betrifft, so müssen Sie das Formular Cerfa 2092 ausfüllen, sobald die Überweisung abgeschlossen ist (spätestens innerhalb eines Monats). Die Besteuerung betrifft nur den Wiederverkauf und nicht den Kauf. Außerdem ist diese Erklärung nicht in Ihrer normalen Steuererklärung enthalten. Außerdem ist es jetzt möglich, Käufer über das Internet zu finden. Sie können dann Schweizer Schmuck oder Goldbarren ganz einfach online verkaufen, ohne irgendwo hingehen zu müssen.

Festlegung des Preises für den Verkauf von Schmuck, Einschaltung eines Experten

Beim Verkauf von Schmuck oder Edelmetallen ist es ratsam, diese von einem Fachmann begutachten zu lassen. Dieser kann dann den genauen Wert Ihrer Waren ermitteln. Wenn es sich um einen Edelstein handelt, ist es ideal, die Dienste eines Edelsteinexperten in Anspruch zu nehmen. In der Tat erfordert die Bewertung recht komplexe Fähigkeiten, die nur er mit Präzision bestimmen kann. Außerdem können Sie anhand dieses Gutachtens die Besteuerung bei einem späteren Wiederverkauf abschätzen. Sie werden dann in der Lage sein, die für Sie günstigste Besteuerung zu ermitteln oder sogar eine vollständige Steuerbefreiung in Betracht zu ziehen.

Der Verkauf von Edelmetallen: eine Tätigkeit für Profis

In Frankreich ist das Geschäft mit Edelmetallen und Schmuck stark reglementiert. Wenn ein Schmuckstück beispielsweise mehr als 3 Gramm Gold oder 30 Gramm Silber wiegt, muss es sowohl die Herstellerpunze als auch die Garantiepunze haben, wenn Sie es weiterverkaufen wollen. Aus diesem Grund ist dieser Beruf den Profis vorbehalten. Letztere sind nämlich Verpflichtungen unterworfen, die die Garantie für die wertvollen Gegenstände gewährleisten und ihnen erlauben, die Punzierung vorzunehmen.

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